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Stein und Sprosse

Impressum

Anbieterkenn­zeichnung nach § 5 DDG sowie berufs- und streitbeilegungsrechtliche Angaben.

Stand: [Datum] · Gilt für stein-und-sprosse.de

01Anbieter

Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).

Firma
[Firma einschließlich Rechtsform]
Vertretungsberechtigt
[Name der vertretungsberechtigten Person]
Anschrift
[Straße und Hausnummer, PLZ Ort]
Telefon
[Telefonnummer]
E-Mail
[E-Mail-Adresse]
Registergericht
[Registergericht]
Registernummer
[HRB/HRA-Nummer]
Umsatzsteuer-ID
[USt-IdNr. nach § 27a UStG – oder Hinweis auf § 19 UStG]

Stein und Sprosse ist eine Marke des vorgenannten Rechtsträgers. Der Rechtsträger betreibt mehrere Marken; die Angaben nach § 5 DDG sind für alle Marken dieselben, weil es sich um denselben Diensteanbieter handelt.

02Unsere Rolle

Wir betreiben eine Vermittlungsplattform. Wir erbringen die vermittelten Garten- und Landschaftsbauleistungen nicht selbst und schulden sie nicht.

Der Werkvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweils namentlich benannten Partnerbetrieb zustande. Der Betrieb stellt die Rechnung im eigenen Namen und wird direkt von Ihnen bezahlt. Wir ziehen den Auftragswert nicht ein und erhalten für die Vermittlung eine Provision vom Partnerbetrieb. Für Sie fällt keine Vermittlungsgebühr an.

Einzelheiten regeln unsere Vermittlungsbedingungen.

03Berufsrechtliche Angaben

Garten- und Landschaftsbau steht weder in Anlage A noch in Anlage B der Handwerksordnung; er wird als freies Gewerbe betrieben und ist nach § 14 GewO lediglich anzumelden. Einzelne Arbeiten können jedoch ein zulassungspflichtiges Handwerk berühren – Pflaster- und Wegebau den Straßenbauer (Anlage A Nr. 5), tragende Mauern und Fundamente den Maurer und Betonbauer (Anlage A Nr. 1). Wo die Arbeit das verlangt, weisen die eingesetzten Partnerbetriebe ihren Handwerksrollen-Eintrag nach. Fuer Baumpflege- und Faellarbeiten in der Seilklettertechnik halten die eingesetzten Partnerbetriebe die einschlaegigen Qualifikationsnachweise (u. a. SKT-A/SKT-B nach DGUV Information 214-059) vor. Die Nachweise werden vor der Aufnahme in das Netzwerk geprueft.

04Redaktionell verantwortlich

Verantwortlich
[Name der redaktionell verantwortlichen Person]
Anschrift
wie unter 01

05Verbraucherstreitbeilegung

Die frühere Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt (Verordnung (EU) 2024/3228); die Verweispflicht ist damit entfallen. Unsere E-Mail-Adresse für Beschwerden finden Sie unter 01.

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

06Haftung für Inhalte und Links

Als Diensteanbieter sind wir für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich (§ 7 Abs. 1 DDG). Nach §§ 8 bis 10 DDG sind wir jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen entfernen wir derartige Links umgehend.

Wir prüfen die Nachweise der Partnerbetriebe bei der Aufnahme in das Netzwerk. Eine laufende Überwachung des Betriebsablaufs findet nicht statt; für die Ausführung haftet der ausführende Betrieb.

07Urheberrecht und Bildnachweis

Die durch uns erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet.

Herkunft und Rechte der verwendeten Bilder sind in der Datei bilder/HERKUNFT.md dokumentiert. Piktogramme: Tabler Icons, MIT-Lizenz.

[Bildnachweis vor Livegang vervollständigen – Lizenz und, bei erkennbaren Personen, Einwilligung nach § 22 KUG]

08Naturschutzrechtliche Hinweise

Fuer Faell-, Rodungs- und Rueckschnittarbeiten gilt § 39 BNatSchG (Verbotszeitraum 1. Maerz bis 30. September) sowie die jeweils einschlaegige kommunale Baumschutzsatzung. Erforderliche Genehmigungen holt der Auftraggeber ein, soweit im Angebot des Betriebs nichts anderes vereinbart ist.