Frankfurt · Rhein-Main · ganz Hessen Ihre Anfrage geht am selben Werktag an einen Fachbetrieb
Angelegter Hausgarten mit Holzterrasse, Teich und Staudenbeeten

Garten- und Landschaftsbau · Hessen

Wir legen den Garten an, der bleibt.

Pflege, Neuanlage und Winterdienst in Frankfurt, Rhein-Main und ganz Hessen. Richtpreis vorab, Angebot vom Betrieb – ausgeführt von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region.

Ein Ansprechpartner, ein geprüfter Betrieb.

Wir kennen die Garten- und Landschaftsbaubetriebe in der Region, wählen den passenden aus und nennen ihn Ihnen namentlich, bevor Sie sich binden. Das verbindliche Angebot, der Vertrag und die Rechnung kommen vom ausführenden Betrieb – bezahlt wird direkt an ihn. Für Sie fällt keine Vermittlungsgebühr an. Erreichbar bleiben wir, solange der Auftrag läuft.

Sie orientieren sich

Zwei Geschäfte, ein Garten

Pflege wiederholt sich und rechnet nach Fläche und Einsatz. Neuanlage ist ein Projekt und rechnet nach Quadratmetern, laufenden Metern und Kubikmetern. Wählen Sie Ihres – Katalog und Anfrage stellen sich darauf ein.

Geprüfte Fachbetriebe Richtpreis vorab, Angebot vom Betrieb Frankfurt · Rhein-Main · Hessen

Was kostet die Pflege bei mir?

Zwei Angaben genügen für eine belastbare Schätzung.

Grundstück – Gesamtfläche, nicht nur Rasen
Umfang je Einsatz
Richtpreis je Einsatz 230–275 €
Im Pflege-Abo je Monat 244 €

Gerechnet mit einer Rasenfläche von etwa 55 % des Grundstücks und den Katalogpreisen der Zone Frankfurt, inkl. MwSt. Verbindlich wird der Preis im Angebot des Betriebs.

Diesen Umfang anfragen

Neuanlage & Garten

Rollrasen, Beete, Bepflanzung und Bewässerung – aus der Fläche wird ein Garten.

Zum Katalog

Pflege & Schnitt

Rasen, Hecke, Beet und Laub – einmalig oder im festen Rhythmus als Abo.

Zum Katalog

Terrasse, Pflaster & Wege

Naturstein, Beton und Holz – begehbar, entwässert und sauber verfugt.

Zum Katalog

Einmal anfragen, das ganze Jahr versorgt

Die meisten Gärten brauchen keine einzelne Leistung, sondern einen Rhythmus: alle zwei Wochen mähen, zweimal im Jahr Hecke, im Herbst Laub, im Winter geräumt. Als Abo steht das im Angebot des Betriebs mit einem festen Monatsbetrag – Sie müssen nicht jedes Mal neu anfragen, und der Betrieb plant Sie ein. Kündbar zum Quartalsende.

Abo anfragen
bis 300 m² Reihenhaus, kleiner Garten 152 €je Monat
300–600 m² der übliche Hausgarten 244 €je Monat
600–1.000 m² großes Grundstück 366 €je Monat
Gewerbe & WEG immer nach Besichtigung individuellRahmenvertrag
Sie wählen

Wählen Sie, was gebraucht wird

58 Positionen mit Richtpreis. Was Sie hier antippen, steht unten in der Anfrage – Sie müssen nichts doppelt eingeben.

Zu den Preisen: Unverbindliche Richtwerte („ab“-Preise) für die Zone Frankfurt Kern, Stand September 2026 – jeder Partnerbetrieb kalkuliert eigenständig. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Pflege rechnet je Fläche, laufendem Meter oder Einsatz, Bauleistungen je m², lfm oder m³ – der tatsächliche Umfang entscheidet. Für Außenzonen kommt eine Anfahrtspauschale hinzu – sie richtet sich nach der Zone, nicht nach dem Auftrag. Zuschläge rechnen prozentual auf den Auftragswert; welche es gibt und was sie auslöst, steht direkt darunter. Pflanz- und Baumaterial ist in den Bau-Preisen enthalten, sofern nicht anders angegeben. Verbindlich wird der Preis erst im Angebot des ausführenden Betriebs.

Wann ein Zuschlag dazukommt – und wann nicht

Zuschläge rechnen prozentual auf den Auftragswert, nicht als fester Betrag. Es gilt immer nur der höchste Einzelzuschlag – sie werden nicht addiert. Was ihn auslöst, steht hier und nicht im Kleingedruckten.

Schwierige Zufahrt
20 %
Mehr als 25 m Trageweg, kein Anhängerzugang bis zur Arbeitsfläche, oder Durchfahrt unter 2,50 m Breite. Pflege und Bau.
Hanglage über 15 Grad
15 %
Maschineneinsatz eingeschränkt, erhöhte Unfallgefahr. Pflege und Bau.
Wochenende und Feiertag
25 %
Nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch – von sich aus legt kein Betrieb den Termin dorthin. Alle Leistungen.
Kurzfristeinsatz unter 48 Stunden
20 %
Die Kolonne muss umgeplant werden. Pflege und Baumpflege.
Denkmal- oder Milieuschutz
15 %
Erhöhter Abstimmungs- und Dokumentationsaufwand mit der Behörde. Bauleistungen.
Kontaminierter Boden
nach Nachweis
Kein Prozentzuschlag. Entsorgung wird belegt abgerechnet – alles andere wäre geraten. Bauleistungen.

Die Anfahrtspauschale ist kein Zuschlag und steht deshalb nicht im Katalog – sie richtet sich allein nach der Zone und entfällt im Kerngebiet. Bei Bauleistungen mit hohem Materialanteil – Naturstein, Klinker, WPC, Terrassenbelag – bindet der Betrieb den Materialpreis an den Angebotszeitpunkt und weist eine Änderung nach. Ohne diese Bindung trüge er ein Risiko, das er nicht steuern kann, und würde es einpreisen.

WEG, Hausverwaltung oder Gewerbeobjekt?

Für mehrere Objekte oder eine ganze Anlage lohnt ein Rahmenvertrag: ein Ansprechpartner, feste Konditionen über die Saison, planbare Einsätze. Für Rahmen- und Pflegeverträge gilt kein Mindestauftragswert je Einsatz.

Bevor wir vermitteln

Sechs Nachweise entscheiden, ob ein Betrieb in Ihren Garten kommt

Wir vermitteln nicht an jeden. Von den elf Unterlagen, die wir verlangen, sind sechs sperrend: Fehlt eine davon, bekommt der Betrieb Ihre Anfrage nicht – und ein abgelaufener Nachweis wirkt genauso wie ein fehlender. Die vollständige Liste steht offen auf dieser Seite; wir halten unsere Kriterien nicht zurück.

11Nachweise verlangt 6davon sperrend

  • sperrtBetriebshaftpflichtversicherung (3 Mio. / 3 Mio. / 250 T€)
  • sperrtÜbermittlungsvereinbarung Kundendaten
  • sperrtUnbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft

Alle 11 Nachweise ansehen

Geprüft werden Unterlagen, keine Baustellen. Wir kontrollieren, ob ein Betrieb zugelassen, versichert und bei den Sozialkassen gemeldet ist – nicht, wie gut er an einem einzelnen Tag arbeitet. Wer mehr verspricht, verspricht etwas, das er nicht prüft.

Öffentliche Kundenbewertungen zeigen wir nicht an. Betriebe werden nach jedem Auftrag bewertet – das gehört zur laufenden Prüfung, wird aber nicht als Kundenstimme ausgestellt. Sobald sich das ändert, steht an dieser Stelle, wie wir prüfen, dass eine Bewertung zu einem tatsächlich vermittelten Auftrag gehört.

Ihre Wertung

Wonach soll gewertet werden?

Antworten mehrere Betriebe auf Ihre Anfrage, entscheidet Ihre Regel, welches Angebot vorn liegt. Antwortet nur einer, bekommen Sie sein Angebot — die Regel ändert daran nichts. Zugesagte Zeit ist Aufwand, nicht Qualität — deshalb heißt die dritte Regel „Umfang“ und nicht „Leistung“. Sie können die Wahl bis zum Absenden ändern.

Wertungsregel für Ihre Anfrage

Bei Ausgewogen heißt das:

Sie fragen an

Ihre Anfrage

Je genauer die Fläche und der Zugang, desto belastbarer das Angebot. Nichts davon ist verbindlich – verbindlich wird erst der Preis, den der Betrieb Ihnen nennt.

    Gewertet wird nach: AusgewogenRegel ändern

    1

    Leistungen

    Pflicht · aus dem Katalog
    Noch nichts gewählt – tippen Sie oben im Katalog auf eine Leistung.
    Einmalig oder regelmäßig?

    Bei regelmäßigen Terminen und Rahmenverträgen entfällt der Mindestauftragswert – die Vermittlung trägt sich über die Laufzeit.

    2

    Anliegen und Ort

    Pflicht · bestimmt den Rechenweg
    Anliegen Pflege
    Worum geht es? *
    3

    Grundstück und Zugang

    Bestimmt den Preis
    Grundstücksgröße *
    Zugang zum Grundstück – entscheidet über den Zeitaufwand

    Kommt der Betrieb mit dem Anhänger nicht ans Grundstück, dauert derselbe Auftrag ungefähr doppelt so lang. Sagen Sie es lieber vorher – sonst steht es hinterher in der Rechnung.

    Grünschnitt und Abraum
    Was steht an? – mehrere möglich
    Zustand der Fläche

    Neuanlage, Pflaster, Terrasse, Zaun, Bewässerung und Erdarbeiten sind Bauleistungen. Der Betrieb weist seine Freistellungsbescheinigung nach; für Sie als privaten Auftraggeber ändert das nichts – § 35a EStG greift trotzdem.

    Baumfällung – bitte einmal kurz lesen

    In vielen hessischen Kommunen, auch in Frankfurt, gilt eine Baumschutzsatzung: Ab einem bestimmten Stammumfang ist jede Fällung genehmigungspflichtig. Zusätzlich gilt vom 1. März bis 30. September ein gesetzliches Verbot, Bäume, Hecken und Gebüsche zu fällen, zu roden oder auf den Stock zu setzen (§ 39 BNatSchG) – zum Schutz brütender Vögel. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben ganzjährig zulässig, ebenso behördlich genehmigte oder angeordnete Maßnahmen. Wer ohne Genehmigung fällt, riskiert ein empfindliches Bußgeld. Wir geben eine Fällung deshalb erst weiter, wenn die Genehmigungsfrage geklärt ist – Details.

    Fotos ersparen den Vor-Ort-Termin. Ein Bild vom Garten, eines von der Zufahrt – damit kann der Betrieb kalkulieren, ohne vorher zu kommen. Das geht schneller und der Preis hält.

    4

    Termin und Unterstützung

    Optional · unverbindlich
    Zeitfenster

    Der Termin ist ein Wunsch, keine Zusage. Gartenarbeit hängt am Wetter – bei Dauerregen, Frost oder gefrorenem Boden wird verschoben, für Sie kostenfrei.

    Sollen wir mehr übernehmen? · optional

    Für Sie entsteht dadurch kein Entgelt – diese Mehrleistung rechnen wir mit dem ausführenden Betrieb ab.

    5

    Kontakt

    Pflicht
    6

    Absenden

    Einwilligung erforderlich

    Wir leiten Ihre Anfrage am selben Werktag weiter. Das verbindliche Angebot kommt vom ausführenden Betrieb, in der Regel binnen 24 Stunden. Bis dahin entstehen Ihnen keine Kosten.

    Pläne ändern sich: Pflegetermine sind bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagbar, Bauvorhaben bis 21 Tage vor Beginn – Details.

    Anfrage ist eingegangen

    Wir prüfen den Umfang und leiten Ihre Anfrage am selben Werktag an einen geprüften Fachbetrieb weiter. Sie hören von uns, sobald der Betrieb feststeht – das verbindliche Angebot kommt dann von ihm.

    Ihre Vorgangsnummer (Vermittlung) SS-2026-000000

    Eine Bestätigung mit dieser Nummer ist an Ihre E-Mail-Adresse unterwegs. Absagen bleiben in den Fristen aus den Absagekonditionen kostenfrei.

    Wir und der Betrieb

    Ab hier übernehmen wir

    Vier Schritte bis zum fertigen Garten. Sie wissen jederzeit, wer gerade dran ist – und woran Sie den Betrieb messen können.

    1. 01
      Sie

      Garten ausschreiben

      Fläche, Zugang, was gemacht werden soll – dazu die Regel, nach der gewertet werden soll. Zwei, drei Fotos sagen mehr als jede Beschreibung.

      2–3 Minuten
    2. 02
      Stein und Sprosse

      Ausschreibung läuft

      Wir laden die geprüften Betriebe Ihrer Zone ein – mit Leistung, Umfang und Postleitzahl, ohne Ihren Namen. Jeder bietet für sich; keiner sieht die Gebote der anderen.

      bis zum Ende der Bietfrist
    3. 03
      Sie

      Zuschlag

      Nach der Frist sehen Sie die Gebote in der Reihenfolge Ihrer Regel. Ein Gebot ist verbindlich – wer bietet, sagt zu. Sie nehmen an – der Vertrag entsteht direkt mit dem Betrieb, mit Preis und Termin. Bietet nur ein Betrieb, bekommen Sie sein Gebot – und wir sagen Ihnen, dass es keinen Wettbewerb gab.

      nach Ihrer Wahl
    4. 04
      Betrieb

      Gemacht und aufgeräumt

      Ausführung, Grünschnitt mitgenommen, Fläche gekehrt. Abgerechnet wird direkt vor Ort.

      am vereinbarten Termin

    Unser Handwerk im Dienst Ihres Gartens

    Drei Gewerke, ein Ergebnis: eine Fläche, die man benutzt statt nur ansieht. Tippen Sie ein Bild an – der Katalog springt auf die passende Gruppe.

    Beispielbilder zur Veranschaulichung der Gewerke. Echte Projektfotos veröffentlichen wir erst mit schriftlicher Freigabe von Auftraggeber und ausführendem Betrieb. Teich- und Wasseranlagen gehören nicht zum Katalog – gezeigt sind die Naturstein- und Pflanzarbeiten darum herum.

    Ihr Angebot – kostenlos und unverbindlich

    Fläche angeben, Leistungen wählen, Anfrage senden. Wir suchen den passenden Fachbetrieb aus Ihrer Region und nennen ihn Ihnen namentlich, bevor Sie sich binden. Für Sie fällt keine Vermittlungsgebühr an.

    Jetzt anfragen

    Was Sie vorher wissen sollten

    Vier Dinge, die im Garten- und Landschaftsbau regelmäßig Geld kosten oder Geld zurückbringen. Wir stellen sie vor den Vertrag, nicht ins Kleingedruckte.

    Bevor die Säge kommt

    Wann ein Baum fallen darf – und wann nicht

    Das ist der Punkt, an dem Gartenbesitzer am häufigsten in ein Bußgeld laufen. Deshalb steht es hier vorn und nicht im Kleingedruckten.

    1. März – 30. September · Fällverbot (§ 39 BNatSchG) Oktober – Februar · Fällzeit, Genehmigung vorausgesetzt

    Satzung prüfen

    Genehmigung nach Satzung

    In Frankfurt und vielen hessischen Kommunen gilt eine Baumschutzsatzung. Sie greift meist ab einem bestimmten Stammumfang in einem Meter Höhe.

    • Antrag stellt der Eigentümer, nicht der Betrieb
    • Oft mit Ersatzpflanzung als Auflage
    • Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß mehrere Wochen
    Sicherheit

    Wer klettern darf

    Baumarbeiten im Seil sind kein Heimwerkerjob. Wir geben sie nur an Betriebe weiter, die die Qualifikation nachweisen.

    • Seilklettertechnik (SKT-A/B) für Kronenarbeiten
    • Motorsägenschein für Fällungen
    • Absturzsicherung oder Hubsteiger ab 2,50 m Heckenhöhe
    So gehen wir vor

    Unsere Pflichtprüfung

    Eine Fällung geht bei uns nicht ohne geklärte Genehmigungsfrage ins Netz. Das schützt Sie – und uns.

    • Bestätigung im Formular ist Pflicht
    • Im Zweifel rufen wir vorher an
    • Ohne Genehmigung wird der Termin verschoben, nicht gefällt

    Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Satzung Ihrer Kommune und das Bundesnaturschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung. Auskunft gibt das Grünflächen- oder Umweltamt Ihrer Stadt.

    Was zurückkommt

    Ein Fünftel holen Sie sich vom Finanzamt

    Garten- und Handwerkerleistungen am selbstgenutzten Grundstück sind absetzbar – Pflege und Bau aus zwei getrennten Töpfen. Das ist kein Kleingedrucktes, das ist bares Geld, wenn drei Dinge stimmen.

    Bedingung 1

    Rechnung mit getrennten Posten

    Arbeits- und Materialkosten müssen getrennt ausgewiesen sein. Steht nur eine Summe drauf, erkennt das Finanzamt nichts an.

    • Betriebe im Netz weisen das standardmäßig aus
    • Fahrt- und Maschinenkosten gehören zum Arbeitsanteil
    • Rechnung aufbewahren, zwei Jahre Nachweispflicht
    Bedingung 2

    Überweisen, nicht bar zahlen

    Barzahlung ist der häufigste Grund für die Ablehnung. Es braucht einen Zahlungsnachweis über das Konto.

    • Überweisung, Lastschrift oder Karte
    • Kontoauszug ist der Nachweis
    • Auch bei kleinen Beträgen – keine Ausnahme
    Gewerbe, WEG, Vermieter

    Bauleistungen sind Sonderfall

    Pflaster, Terrasse, Zaun, Bewässerung und Erdarbeiten gelten als Bauleistung (§ 48 EStG, § 13b UStG). Für private Haushalte ändert das nichts.

    • Wir prüfen die Freistellungsbescheinigung des Betriebs
    • Bei gewerblichen Auftraggebern greift die Umkehr der Steuerschuld
    • WEG und Verwaltungen: bitte in der Anfrage angeben

    Keine Steuerberatung. Begünstigt sind ausschließlich Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Die Höchstbeträge – 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG), 1.200 € für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) – gelten je Haushalt und Kalenderjahr; für Neubaumaßnahmen an noch nicht bezogenen Objekten greift die Begünstigung nicht. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung – die Rechnung des Betriebs ist so aufgebaut, dass sie die Angaben enthält.

    Unser Anspruch

    Nicht jeder Betrieb kommt ins Netz

    Im Garten- und Landschaftsbau kann sich jeder einen Anhänger mieten und Visitenkarten drucken. Genau deshalb ist die Auswahl unsere eigentliche Leistung.

    Eintrittshürde

    Aufnahme nur mit Nachweis

    Vor dem ersten Auftrag liegen die Unterlagen vor – nicht irgendwann später.

    • Gewerbeanmeldung und, wo einschlägig, Eintrag bei der Handwerkskammer
    • Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckung
    • Seilklettertechnik und Motorsägenschein bei Baumarbeiten
    • Entsorgungsweg für Grünschnitt und Bauschutt benannt
    Laufend

    Bewertet nach jedem Auftrag

    Die Prüfung endet nicht mit der Aufnahme. Gerade bei wiederkehrender Pflege zeigt sich Verlässlichkeit erst über die Saison.

    • Absagen und Verzögerungen werden erfasst
    • Wiederholte Absagen führen zur Sperre im Netzwerk
    • Je Region halten wir nach Möglichkeit einen zweiten Betrieb bereit
    • Fällt ein Betrieb aus, organisieren wir den Ersatz
    Für Sie kostenlos

    Ohne Vermittlungsgebühr

    Sie zahlen den Preis des Betriebs – nicht den Preis des Betriebs plus unseren.

    • Keine Gebühr, keine Provision zu Ihren Lasten
    • Vergütet werden wir vom Partnerbetrieb
    • Der Katalogpreis ist der Preis, über den gesprochen wird

    Die Nachweise prüfen wir bei Aufnahme in das Netzwerk. Eine laufende Überwachung des Betriebsablaufs findet nicht statt; geschuldet sind sorgfältige Auswahl und Vermittlung. Die fachgerechte Ausführung schuldet der ausführende Betrieb aus seinem Vertrag mit Ihnen.

    Absage & Verschiebung

    Pläne ändern sich. Fair geregelt.

    Pflege und Bau haben ganz unterschiedliche Vorlaufzeiten – deshalb zwei Staffeln. Es sind die Richtwerte der Partnerbetriebe; verbindlich ist die Vereinbarung im Angebot.

    kostenlos0 %

    Früher als 48 Stunden

    Absagen oder verschieben – ohne Gebühr, ohne Begründung.

    kostenlos0 %

    48 bis 24 Stunden vorher

    Auch hier noch frei. Verschieben ist uns lieber als absagen – der Betrieb füllt den Tag sonst schwer.

    30 %mind. 45 €

    Unter 24 Stunden

    Der beim Betrieb reservierte Termin lässt sich so kurzfristig kaum noch anders belegen.

    50 %mind. 65 €

    Zugang nicht möglich

    Tor verschlossen, Hund frei im Garten, niemand erreichbar – das Team steht an, kommt aber nicht auf die Fläche.

    Wetterabsage kostet Sie nie etwas. Bei Dauerregen, Frost unter −3 °C, gefrorenem Boden oder Sturm ab Windstärke 7 wird nicht gearbeitet – dann wird verschoben, ohne jede Gebühr. Das gilt auch, wenn der Betrieb die Entscheidung erst am Morgen trifft.

    Im Abo ist alles entspannter. Einzelne Termine im Pflege-Abo lassen sich bis 24 Stunden vorher kostenfrei verschieben. Das Abo selbst ist zum Quartalsende kündbar. Für Privathaushalte gilt: Nach einer vereinbarten Mindestlaufzeit läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist dann mit einem Monat kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB) – eine stillschweigende Verlängerung um eine weitere feste Laufzeit gibt es nicht. Die Betriebe sind ohnehin an der Saison interessiert, nicht an Ausfallgebühren.

    Die Sätze sind pauschalierter Schadensersatz, keine Gebühr. Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB). Pflege- und Bauleistungen folgen dem Werkvertragsrecht (§ 648 BGB); Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zusätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312g BGB), das jeder Absagestaffel vorgeht. Sagt der Betrieb ab, kostet Sie das nichts – wir vermitteln ohne Vermittlungsgebühr nach. Verbindlich sind die Bedingungen des ausführenden Betriebs; unsere Vermittlungsbedingungen regeln allein die Vermittlung. Uns gegenüber entsteht Ihnen kein Entgelt.

    Was Sie vor der Anfrage wissen wollen

    Was kostet die Vermittlung?
    Für Sie nichts. Es fällt keine Vermittlungsgebühr an, weder für die Anfrage noch für den Auftrag. Vergütet werden wir vom Partnerbetrieb aus dem vereinbarten Preis. Sie zahlen das, was im Angebot des Betriebs steht – direkt an ihn.
    Mit wem schließe ich den Vertrag?
    Mit dem ausführenden Fachbetrieb. Den nennen wir Ihnen namentlich, bevor Sie sich binden. Angebot, Vertrag und Rechnung kommen von ihm, und er haftet für die fachgerechte Ausführung. Wir schulden die sorgfältige Auswahl und die Vermittlung – und bleiben Ihr Ansprechpartner, solange der Auftrag läuft.
    Sind die Preise im Katalog verbindlich?
    Nein, es sind Richtpreise für die Zone Frankfurt Kern. Sie zeigen die Größenordnung, damit Sie nicht die Katze im Sack anfragen. Verbindlich wird der Preis erst im Angebot des Betriebs – der kennt dann Ihre tatsächliche Fläche, den Zugang und den Zustand.
    Was kostet Rasenmähen bei mir?
    Bei einem üblichen Hausgarten mit rund 190 m² Rasen liegt der Richtpreis bei etwa 90 € je Einsatz inklusive Kantenschnitt, mit Grünschnittentsorgung entsprechend mehr. Der Rechner oben im Seitenkopf macht das für Ihr Grundstück. Ab etwa alle zwei Wochen lohnt sich meist das Abo – dann liegt der Einsatz rechnerisch deutlich darunter.
    Übernehmen Sie auch regelmäßige Pflege?
    Ja, und das ist der Regelfall. Im Pflege-Abo kommt derselbe Betrieb in einem festen Rhythmus – alle zwei Wochen, monatlich oder vierteljährlich – zu einem festen Monatsbetrag. Sie müssen nicht jedes Mal neu anfragen und der Betrieb plant Sie in seine Tour ein. Kündbar zum Quartalsende. Für Hausverwaltungen und WEG gibt es Rahmenverträge nach Objektbesichtigung.
    Entsorgen Sie den Grünschnitt?
    Auf Wunsch ja. Die Entsorgung wird nach Kubikmeter berechnet – Richtwert 59 € je m³ inkl. MwSt. Ein normaler Heckenschnitt am Reihenhaus liegt meist bei ein bis zwei Kubikmetern. Wenn Sie einen eigenen Komposthaufen oder eine Grünabfalltonne haben, sagen Sie es in der Anfrage – dann bleibt der Schnitt da und die Position entfällt.
    Wie schnell bekomme ich einen Termin?
    Wir leiten Ihre Anfrage am selben Werktag weiter, das Angebot kommt in der Regel binnen 24 Stunden. Der Termin selbst hängt von der Saison ab: Im März und April sowie im Oktober sind die Betriebe am vollsten. Einzelne Pflegeeinsätze gehen meist innerhalb einer bis zwei Wochen, Bauvorhaben brauchen je nach Umfang mehrere Wochen Vorlauf.
    Brauche ich für eine Baumfällung eine Genehmigung?
    Sehr wahrscheinlich ja. In vielen hessischen Kommunen, auch in Frankfurt, gilt eine Baumschutzsatzung – ab einem bestimmten Stammumfang ist jede Fällung genehmigungspflichtig, oft mit Ersatzpflanzung als Auflage. Unabhängig davon gilt bundesweit vom 1. März bis 30. September ein Verbot, Bäume, Hecken und Gebüsche zu fällen, zu roden oder auf den Stock zu setzen (§ 39 BNatSchG) – zum Schutz brütender Vögel. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben zulässig, ebenso behördlich genehmigte oder angeordnete Maßnahmen. Wir geben eine Fällung erst weiter, wenn die Genehmigungsfrage geklärt ist. Auskunft gibt das Grünflächen- oder Umweltamt Ihrer Stadt.
    Was passiert bei Regen?
    Dann wird verschoben, und zwar kostenfrei. Bei Dauerregen, Frost unter −3 °C, gefrorenem Boden oder Sturm ab Windstärke 7 wird nicht gearbeitet – teils weil es dem Rasen schadet, teils weil es schlicht gefährlich ist. Der Betrieb meldet sich und schlägt einen neuen Termin vor. Eine Gebühr entsteht Ihnen dafür nie.
    Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen?
    Ja. Für WEG, Hausverwaltungen und Gewerbeobjekte arbeiten wir mit Rahmenverträgen nach einer Objektbesichtigung – Preise über eine Pauschale festzulegen, ohne die Fläche gesehen zu haben, wäre bei diesen Objekten unseriös. Geben Sie in der Anfrage die Objektart an, dann kommt der Betrieb zuerst zur Besichtigung.
    Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
    In der Regel ja, aus zwei getrennten Töpfen: Pflege, Hecken- und Baumschnitt und Winterdienst sind haushaltsnahe Dienstleistungen – 20 % der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, bis zu 4.000 € im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Neuanlage, Pflaster, Terrasse, Zaun und Erdarbeiten sind Handwerkerleistungen – ebenfalls 20 %, aber höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Beides gilt nebeneinander. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein – die Rechnung muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen, und Sie müssen überweisen statt bar zu zahlen. Beides ist bei den Betrieben im Netz Standard. Auch Winterdienst auf dem eigenen Grundstück fällt darunter.
    Was ist, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
    Dafür hat der ausführende Betrieb eine Betriebshaftpflicht – deren Nachweis ist Aufnahmebedingung in unser Netz. Melden Sie den Schaden dem Betrieb und uns; wir bleiben in der Sache Ansprechpartner, auch wenn wir nicht Vertragspartner sind. Vorbestehende Schäden sollten Sie vor Beginn ansprechen – ein Foto vorher erspart die Diskussion hinterher.

    Für Betriebe im Garten- und Landschaftsbau

    Sie legen Gärten an und wollen Aufträge?

    Was Sie dafür vorlegen müssen, steht hier vollständig – bevor Sie Zeit investieren. Garten- und Landschaftsbau ist kein Handwerk der Anlagen A oder B, sondern ein freies Gewerbe (§ 14 GewO). Für Pflaster-, Wege- und Mauerarbeiten kann ein Eintrag in der Handwerksrolle nötig sein. Sechs der elf Nachweise sind sperrend: Ohne sie wird nicht vermittelt, und ein abgelaufener Nachweis wirkt genauso wie ein fehlender.

    11 Nachweise6 davon sperrend

    • sperrtBetriebshaftpflichtversicherung (3 Mio. / 3 Mio. / 250 T€)
    • sperrtÜbermittlungsvereinbarung Kundendaten
    • sperrtUnbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
    • sperrtUnbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
    • sperrtMindestlohnerklärung §13 MiLoG
    • sperrtGewerbeanmeldung (§14 GewO)
    • HinweisA1-Bescheinigungen
    • HinweisUSt-IdNr. oder Steuernummer
    • HinweisHandelsregisterauszug
    • HinweisNachweis weiterer Auftraggeber (§7 SGB IV)
    • HinweisStatusfeststellung §7a SGB IV (Formular V0027)
    So läuft die Aufnahme

    Sie füllen das Bewerbungsformular aus – Einsatzgebiete, Kapazität, Ansprechpartner. Wir melden uns, prüfen die Nachweise und geben Ihnen einen Zugang zum Partnerportal; dort werden die Unterlagen hochgeladen, nicht über das Formular. Die Übermittlungsvereinbarung ist kein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO: Sie bleiben eigene verantwortliche Stelle und arbeiten nicht auf Weisung.

    Als Betrieb bewerben

    Frankfurt, Rhein-Main und Hessen

    Zu Hause sind wir im Rhein-Main-Gebiet – dort sitzen die meisten Betriebe im Netz und dort sind die Wege kurz. Gepflegt und gebaut wird in ganz Hessen. Bei wiederkehrender Pflege zählt die Nähe besonders: Ein Betrieb, der Sie in seine bestehende Tour einplanen kann, ist verlässlicher und günstiger als einer, der jedes Mal vierzig Kilometer anfährt. Liegt Ihre Postleitzahl knapp außerhalb, fragen Sie trotzdem.

    Frankfurt am Main Offenbach Bad Homburg Oberursel Kronberg Königstein Bad Soden Kelkheim Hofheim Eschborn Wiesbaden Mainz Darmstadt Hanau Maintal Dreieich Neu-Isenburg Langen Rüsselsheim Friedberg Gießen Wetzlar

    Ihr Partner für einen Garten, der über Jahre trägt.

    Nachweis vor Aufnahme Gewerbeanmeldung und Betriebshaftpflicht werden geprüft, bevor ein Betrieb ins Netz kommt.
    Richtpreis vorab Sie sehen die Größenordnung, bevor Sie anfragen. Verbindlich wird der Preis im Angebot des Betriebs.
    Ohne Vermittlungsgebühr Bezahlt wird direkt an den ausführenden Betrieb. Uns gegenüber entsteht Ihnen kein Entgelt.