Garten- und Landschaftsbau · Hessen
Wir legen den Garten an, der bleibt.
Pflege, Neuanlage und Winterdienst in Frankfurt, Rhein-Main und ganz Hessen. Richtpreis vorab, Angebot vom Betrieb – ausgeführt von geprüften Fachbetrieben aus Ihrer Region.
Zwei Geschäfte, ein Garten
Pflege wiederholt sich und rechnet nach Fläche und Einsatz. Neuanlage ist ein Projekt und rechnet nach Quadratmetern, laufenden Metern und Kubikmetern. Wählen Sie Ihres – Katalog und Anfrage stellen sich darauf ein.
Was kostet die Pflege bei mir?
Zwei Angaben genügen für eine belastbare Schätzung.
Gerechnet mit einer Rasenfläche von etwa 55 % des Grundstücks und den Katalogpreisen der Zone Frankfurt, inkl. MwSt. Verbindlich wird der Preis im Angebot des Betriebs.
Diesen Umfang anfragenNeuanlage & Garten
Rollrasen, Beete, Bepflanzung und Bewässerung – aus der Fläche wird ein Garten.
Zum KatalogPflege & Schnitt
Rasen, Hecke, Beet und Laub – einmalig oder im festen Rhythmus als Abo.
Zum KatalogTerrasse, Pflaster & Wege
Naturstein, Beton und Holz – begehbar, entwässert und sauber verfugt.
Zum KatalogEinmal anfragen, das ganze Jahr versorgt
Die meisten Gärten brauchen keine einzelne Leistung, sondern einen Rhythmus: alle zwei Wochen mähen, zweimal im Jahr Hecke, im Herbst Laub, im Winter geräumt. Als Abo steht das im Angebot des Betriebs mit einem festen Monatsbetrag – Sie müssen nicht jedes Mal neu anfragen, und der Betrieb plant Sie ein. Kündbar zum Quartalsende.
Abo anfragenWählen Sie, was gebraucht wird
58 Positionen mit Richtpreis. Was Sie hier antippen, steht unten in der Anfrage – Sie müssen nichts doppelt eingeben.
Zu den Preisen: Unverbindliche Richtwerte („ab“-Preise) für die Zone Frankfurt Kern, Stand September 2026 – jeder Partnerbetrieb kalkuliert eigenständig. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Pflege rechnet je Fläche, laufendem Meter oder Einsatz, Bauleistungen je m², lfm oder m³ – der tatsächliche Umfang entscheidet. Für Außenzonen kommt eine Anfahrtspauschale hinzu – sie richtet sich nach der Zone, nicht nach dem Auftrag. Zuschläge rechnen prozentual auf den Auftragswert; welche es gibt und was sie auslöst, steht direkt darunter. Pflanz- und Baumaterial ist in den Bau-Preisen enthalten, sofern nicht anders angegeben. Verbindlich wird der Preis erst im Angebot des ausführenden Betriebs.
Wann ein Zuschlag dazukommt – und wann nicht
Zuschläge rechnen prozentual auf den Auftragswert, nicht als fester Betrag. Es gilt immer nur der höchste Einzelzuschlag – sie werden nicht addiert. Was ihn auslöst, steht hier und nicht im Kleingedruckten.
- Schwierige Zufahrt
- 20 %
- Mehr als 25 m Trageweg, kein Anhängerzugang bis zur Arbeitsfläche, oder Durchfahrt unter 2,50 m Breite. Pflege und Bau.
- Hanglage über 15 Grad
- 15 %
- Maschineneinsatz eingeschränkt, erhöhte Unfallgefahr. Pflege und Bau.
- Wochenende und Feiertag
- 25 %
- Nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch – von sich aus legt kein Betrieb den Termin dorthin. Alle Leistungen.
- Kurzfristeinsatz unter 48 Stunden
- 20 %
- Die Kolonne muss umgeplant werden. Pflege und Baumpflege.
- Denkmal- oder Milieuschutz
- 15 %
- Erhöhter Abstimmungs- und Dokumentationsaufwand mit der Behörde. Bauleistungen.
- Kontaminierter Boden
- nach Nachweis
- Kein Prozentzuschlag. Entsorgung wird belegt abgerechnet – alles andere wäre geraten. Bauleistungen.
Die Anfahrtspauschale ist kein Zuschlag und steht deshalb nicht im Katalog – sie richtet sich allein nach der Zone und entfällt im Kerngebiet. Bei Bauleistungen mit hohem Materialanteil – Naturstein, Klinker, WPC, Terrassenbelag – bindet der Betrieb den Materialpreis an den Angebotszeitpunkt und weist eine Änderung nach. Ohne diese Bindung trüge er ein Risiko, das er nicht steuern kann, und würde es einpreisen.
Für mehrere Objekte oder eine ganze Anlage lohnt ein Rahmenvertrag: ein Ansprechpartner, feste Konditionen über die Saison, planbare Einsätze. Für Rahmen- und Pflegeverträge gilt kein Mindestauftragswert je Einsatz.
Bevor wir vermitteln
Sechs Nachweise entscheiden, ob ein Betrieb in Ihren Garten kommt
Wir vermitteln nicht an jeden. Von den elf Unterlagen, die wir verlangen, sind sechs sperrend: Fehlt eine davon, bekommt der Betrieb Ihre Anfrage nicht – und ein abgelaufener Nachweis wirkt genauso wie ein fehlender. Die vollständige Liste steht offen auf dieser Seite; wir halten unsere Kriterien nicht zurück.
11Nachweise verlangt 6davon sperrend
- sperrtBetriebshaftpflichtversicherung (3 Mio. / 3 Mio. / 250 T€)
- sperrtÜbermittlungsvereinbarung Kundendaten
- sperrtUnbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
Geprüft werden Unterlagen, keine Baustellen. Wir kontrollieren, ob ein Betrieb zugelassen, versichert und bei den Sozialkassen gemeldet ist – nicht, wie gut er an einem einzelnen Tag arbeitet. Wer mehr verspricht, verspricht etwas, das er nicht prüft.
Öffentliche Kundenbewertungen zeigen wir nicht an. Betriebe werden nach jedem Auftrag bewertet – das gehört zur laufenden Prüfung, wird aber nicht als Kundenstimme ausgestellt. Sobald sich das ändert, steht an dieser Stelle, wie wir prüfen, dass eine Bewertung zu einem tatsächlich vermittelten Auftrag gehört.
Ihre Wertung
Wonach soll gewertet werden?
Antworten mehrere Betriebe auf Ihre Anfrage, entscheidet Ihre Regel, welches Angebot vorn liegt. Antwortet nur einer, bekommen Sie sein Angebot — die Regel ändert daran nichts. Zugesagte Zeit ist Aufwand, nicht Qualität — deshalb heißt die dritte Regel „Umfang“ und nicht „Leistung“. Sie können die Wahl bis zum Absenden ändern.
Bei Ausgewogen heißt das:
Ihre Anfrage
Je genauer die Fläche und der Zugang, desto belastbarer das Angebot. Nichts davon ist verbindlich – verbindlich wird erst der Preis, den der Betrieb Ihnen nennt.
Gewertet wird nach: AusgewogenRegel ändern
Anfrage ist eingegangen
Wir prüfen den Umfang und leiten Ihre Anfrage am selben Werktag an einen geprüften Fachbetrieb weiter. Sie hören von uns, sobald der Betrieb feststeht – das verbindliche Angebot kommt dann von ihm.
Eine Bestätigung mit dieser Nummer ist an Ihre E-Mail-Adresse unterwegs. Absagen bleiben in den Fristen aus den Absagekonditionen kostenfrei.
Ab hier übernehmen wir
Vier Schritte bis zum fertigen Garten. Sie wissen jederzeit, wer gerade dran ist – und woran Sie den Betrieb messen können.
-
01
Sie
Garten ausschreiben
Fläche, Zugang, was gemacht werden soll – dazu die Regel, nach der gewertet werden soll. Zwei, drei Fotos sagen mehr als jede Beschreibung.
2–3 Minuten -
02
Stein und Sprosse
Ausschreibung läuft
Wir laden die geprüften Betriebe Ihrer Zone ein – mit Leistung, Umfang und Postleitzahl, ohne Ihren Namen. Jeder bietet für sich; keiner sieht die Gebote der anderen.
bis zum Ende der Bietfrist -
03
Sie
Zuschlag
Nach der Frist sehen Sie die Gebote in der Reihenfolge Ihrer Regel. Ein Gebot ist verbindlich – wer bietet, sagt zu. Sie nehmen an – der Vertrag entsteht direkt mit dem Betrieb, mit Preis und Termin. Bietet nur ein Betrieb, bekommen Sie sein Gebot – und wir sagen Ihnen, dass es keinen Wettbewerb gab.
nach Ihrer Wahl -
04
Betrieb
Gemacht und aufgeräumt
Ausführung, Grünschnitt mitgenommen, Fläche gekehrt. Abgerechnet wird direkt vor Ort.
am vereinbarten Termin
Unser Handwerk im Dienst Ihres Gartens
Drei Gewerke, ein Ergebnis: eine Fläche, die man benutzt statt nur ansieht. Tippen Sie ein Bild an – der Katalog springt auf die passende Gruppe.
Beispielbilder zur Veranschaulichung der Gewerke. Echte Projektfotos veröffentlichen wir erst mit schriftlicher Freigabe von Auftraggeber und ausführendem Betrieb. Teich- und Wasseranlagen gehören nicht zum Katalog – gezeigt sind die Naturstein- und Pflanzarbeiten darum herum.
Ihr Angebot – kostenlos und unverbindlich
Fläche angeben, Leistungen wählen, Anfrage senden. Wir suchen den passenden Fachbetrieb aus Ihrer Region und nennen ihn Ihnen namentlich, bevor Sie sich binden. Für Sie fällt keine Vermittlungsgebühr an.
Jetzt anfragenWas Sie vorher wissen sollten
Vier Dinge, die im Garten- und Landschaftsbau regelmäßig Geld kosten oder Geld zurückbringen. Wir stellen sie vor den Vertrag, nicht ins Kleingedruckte.
Bevor die Säge kommt
Wann ein Baum fallen darf – und wann nicht
Das ist der Punkt, an dem Gartenbesitzer am häufigsten in ein Bußgeld laufen. Deshalb steht es hier vorn und nicht im Kleingedruckten.
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Genehmigung nach Satzung
In Frankfurt und vielen hessischen Kommunen gilt eine Baumschutzsatzung. Sie greift meist ab einem bestimmten Stammumfang in einem Meter Höhe.
- Antrag stellt der Eigentümer, nicht der Betrieb
- Oft mit Ersatzpflanzung als Auflage
- Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß mehrere Wochen
Fällverbot 1. März – 30. September
§ 39 BNatSchG schützt brütende Vögel. In diesem Zeitraum dürfen Bäume und Hecken nicht auf den Stock gesetzt oder gefällt werden – unabhängig von jeder Satzung.
- Schonender Form- und Pflegeschnitt bleibt erlaubt
- Ausnahme nur bei Gefahr im Verzug oder mit Freistellung
- Planen Sie Fällungen im Herbst – dann ist auch mehr Kapazität frei
Wer klettern darf
Baumarbeiten im Seil sind kein Heimwerkerjob. Wir geben sie nur an Betriebe weiter, die die Qualifikation nachweisen.
- Seilklettertechnik (SKT-A/B) für Kronenarbeiten
- Motorsägenschein für Fällungen
- Absturzsicherung oder Hubsteiger ab 2,50 m Heckenhöhe
Unsere Pflichtprüfung
Eine Fällung geht bei uns nicht ohne geklärte Genehmigungsfrage ins Netz. Das schützt Sie – und uns.
- Bestätigung im Formular ist Pflicht
- Im Zweifel rufen wir vorher an
- Ohne Genehmigung wird der Termin verschoben, nicht gefällt
Diese Angaben sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Satzung Ihrer Kommune und das Bundesnaturschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung. Auskunft gibt das Grünflächen- oder Umweltamt Ihrer Stadt.
Was zurückkommt
Ein Fünftel holen Sie sich vom Finanzamt
Garten- und Handwerkerleistungen am selbstgenutzten Grundstück sind absetzbar – Pflege und Bau aus zwei getrennten Töpfen. Das ist kein Kleingedrucktes, das ist bares Geld, wenn drei Dinge stimmen.
20 % der Arbeitskosten – zwei Töpfe
Von den Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten ziehen Sie 20 % direkt von der Steuerschuld ab. Pflege ist eine haushaltsnahe Dienstleistung – bis zu 4.000 € im Jahr (Abs. 2). Neuanlage und Bau sind Handwerkerleistungen – bis zu 1.200 € im Jahr (Abs. 3). Material zählt in keinem der beiden Töpfe mit.
- Mähen, Hecken- und Baumschnitt, Winterdienst → 4.000 €
- Pflaster, Terrasse, Zaun, Erdarbeiten → 1.200 €
- Beide Töpfe gelten nebeneinander im selben Jahr
- Mieter können anteilig über die Nebenkosten absetzen
Rechnung mit getrennten Posten
Arbeits- und Materialkosten müssen getrennt ausgewiesen sein. Steht nur eine Summe drauf, erkennt das Finanzamt nichts an.
- Betriebe im Netz weisen das standardmäßig aus
- Fahrt- und Maschinenkosten gehören zum Arbeitsanteil
- Rechnung aufbewahren, zwei Jahre Nachweispflicht
Überweisen, nicht bar zahlen
Barzahlung ist der häufigste Grund für die Ablehnung. Es braucht einen Zahlungsnachweis über das Konto.
- Überweisung, Lastschrift oder Karte
- Kontoauszug ist der Nachweis
- Auch bei kleinen Beträgen – keine Ausnahme
Bauleistungen sind Sonderfall
Pflaster, Terrasse, Zaun, Bewässerung und Erdarbeiten gelten als Bauleistung (§ 48 EStG, § 13b UStG). Für private Haushalte ändert das nichts.
- Wir prüfen die Freistellungsbescheinigung des Betriebs
- Bei gewerblichen Auftraggebern greift die Umkehr der Steuerschuld
- WEG und Verwaltungen: bitte in der Anfrage angeben
Keine Steuerberatung. Begünstigt sind ausschließlich Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material. Die Höchstbeträge – 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG), 1.200 € für Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) – gelten je Haushalt und Kalenderjahr; für Neubaumaßnahmen an noch nicht bezogenen Objekten greift die Begünstigung nicht. Im Zweifel fragen Sie Ihre Steuerberatung – die Rechnung des Betriebs ist so aufgebaut, dass sie die Angaben enthält.
Unser Anspruch
Nicht jeder Betrieb kommt ins Netz
Im Garten- und Landschaftsbau kann sich jeder einen Anhänger mieten und Visitenkarten drucken. Genau deshalb ist die Auswahl unsere eigentliche Leistung.
Aufnahme nur mit Nachweis
Vor dem ersten Auftrag liegen die Unterlagen vor – nicht irgendwann später.
- Gewerbeanmeldung und, wo einschlägig, Eintrag bei der Handwerkskammer
- Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckung
- Seilklettertechnik und Motorsägenschein bei Baumarbeiten
- Entsorgungsweg für Grünschnitt und Bauschutt benannt
Ein Zuschlag, ein Betrieb
Wir sind kein Lead-Portal. Die Betriebe bieten ohne Ihren Namen – Ihre Angaben bekommt nur der Betrieb mit dem Zuschlag. Keine fünf, die Sie dann alle anrufen.
- Ein Ansprechpartner, keine fünf Rückrufe
- Ihre Daten gehen nicht an einen Verteiler
- Der Betrieb wird namentlich genannt, bevor Sie sich binden
- Richtpreis vorab statt Angebotslotterie
Bewertet nach jedem Auftrag
Die Prüfung endet nicht mit der Aufnahme. Gerade bei wiederkehrender Pflege zeigt sich Verlässlichkeit erst über die Saison.
- Absagen und Verzögerungen werden erfasst
- Wiederholte Absagen führen zur Sperre im Netzwerk
- Je Region halten wir nach Möglichkeit einen zweiten Betrieb bereit
- Fällt ein Betrieb aus, organisieren wir den Ersatz
Ohne Vermittlungsgebühr
Sie zahlen den Preis des Betriebs – nicht den Preis des Betriebs plus unseren.
- Keine Gebühr, keine Provision zu Ihren Lasten
- Vergütet werden wir vom Partnerbetrieb
- Der Katalogpreis ist der Preis, über den gesprochen wird
Die Nachweise prüfen wir bei Aufnahme in das Netzwerk. Eine laufende Überwachung des Betriebsablaufs findet nicht statt; geschuldet sind sorgfältige Auswahl und Vermittlung. Die fachgerechte Ausführung schuldet der ausführende Betrieb aus seinem Vertrag mit Ihnen.
Absage & Verschiebung
Pläne ändern sich. Fair geregelt.
Pflege und Bau haben ganz unterschiedliche Vorlaufzeiten – deshalb zwei Staffeln. Es sind die Richtwerte der Partnerbetriebe; verbindlich ist die Vereinbarung im Angebot.
Früher als 48 Stunden
Absagen oder verschieben – ohne Gebühr, ohne Begründung.
48 bis 24 Stunden vorher
Auch hier noch frei. Verschieben ist uns lieber als absagen – der Betrieb füllt den Tag sonst schwer.
Unter 24 Stunden
Der beim Betrieb reservierte Termin lässt sich so kurzfristig kaum noch anders belegen.
Zugang nicht möglich
Tor verschlossen, Hund frei im Garten, niemand erreichbar – das Team steht an, kommt aber nicht auf die Fläche.
Wetterabsage kostet Sie nie etwas. Bei Dauerregen, Frost unter −3 °C, gefrorenem Boden oder Sturm ab Windstärke 7 wird nicht gearbeitet – dann wird verschoben, ohne jede Gebühr. Das gilt auch, wenn der Betrieb die Entscheidung erst am Morgen trifft.
Im Abo ist alles entspannter. Einzelne Termine im Pflege-Abo lassen sich bis 24 Stunden vorher kostenfrei verschieben. Das Abo selbst ist zum Quartalsende kündbar. Für Privathaushalte gilt: Nach einer vereinbarten Mindestlaufzeit läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist dann mit einem Monat kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB) – eine stillschweigende Verlängerung um eine weitere feste Laufzeit gibt es nicht. Die Betriebe sind ohnehin an der Saison interessiert, nicht an Ausfallgebühren.
Früher als 21 Tage
Die gesetzliche Vermutung für ersparte Aufwendungen. Wurde noch nichts disponiert, verzichten die Betriebe in aller Regel darauf.
21 bis 7 Tage vorher
Die Kolonne ist eingeplant, Maschinen und Container sind reserviert.
Unter 7 Tagen
So kurzfristig bekommt der Betrieb die Tage nicht mehr belegt.
Nach Materialbestellung
Pflastersteine, Zaunelemente und Rollrasen werden auf Ihr Maß bestellt. Bestelltes Material ist immer konkret belegbar – und wird dann voll berechnet.
Bewusst nah an der gesetzlichen Vermutung. Bei einem Pflasterauftrag über 15.000 € wären 15 % über 2.000 € – eine Summe, die ein Betrieb im Streitfall konkret belegen muss. Material dagegen ist immer belegbar, deshalb steht es getrennt in der Staffel.
Wetterbedingte Verschiebung ist kostenfrei. Pflaster lässt sich auf gefrorenem Boden nicht setzen und Rollrasen nicht bei Dauerregen verlegen. Verschiebt der Betrieb deshalb, entstehen Ihnen keine Kosten – auch nicht für bereits geliefertes Material.
Die Sätze sind pauschalierter Schadensersatz, keine Gebühr. Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB). Pflege- und Bauleistungen folgen dem Werkvertragsrecht (§ 648 BGB); Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen zusätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312g BGB), das jeder Absagestaffel vorgeht. Sagt der Betrieb ab, kostet Sie das nichts – wir vermitteln ohne Vermittlungsgebühr nach. Verbindlich sind die Bedingungen des ausführenden Betriebs; unsere Vermittlungsbedingungen regeln allein die Vermittlung. Uns gegenüber entsteht Ihnen kein Entgelt.
Was Sie vor der Anfrage wissen wollen
Was kostet die Vermittlung?
Mit wem schließe ich den Vertrag?
Sind die Preise im Katalog verbindlich?
Was kostet Rasenmähen bei mir?
Übernehmen Sie auch regelmäßige Pflege?
Entsorgen Sie den Grünschnitt?
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Brauche ich für eine Baumfällung eine Genehmigung?
Was passiert bei Regen?
Arbeiten Sie auch für Hausverwaltungen?
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Was ist, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Für Betriebe im Garten- und Landschaftsbau
Sie legen Gärten an und wollen Aufträge?
Was Sie dafür vorlegen müssen, steht hier vollständig – bevor Sie Zeit investieren. Garten- und Landschaftsbau ist kein Handwerk der Anlagen A oder B, sondern ein freies Gewerbe (§ 14 GewO). Für Pflaster-, Wege- und Mauerarbeiten kann ein Eintrag in der Handwerksrolle nötig sein. Sechs der elf Nachweise sind sperrend: Ohne sie wird nicht vermittelt, und ein abgelaufener Nachweis wirkt genauso wie ein fehlender.
11 Nachweise6 davon sperrend
- sperrtBetriebshaftpflichtversicherung (3 Mio. / 3 Mio. / 250 T€)
- sperrtÜbermittlungsvereinbarung Kundendaten
- sperrtUnbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- sperrtUnbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- sperrtMindestlohnerklärung §13 MiLoG
- sperrtGewerbeanmeldung (§14 GewO)
- HinweisA1-Bescheinigungen
- HinweisUSt-IdNr. oder Steuernummer
- HinweisHandelsregisterauszug
- HinweisNachweis weiterer Auftraggeber (§7 SGB IV)
- HinweisStatusfeststellung §7a SGB IV (Formular V0027)
Sie füllen das Bewerbungsformular aus – Einsatzgebiete, Kapazität, Ansprechpartner. Wir melden uns, prüfen die Nachweise und geben Ihnen einen Zugang zum Partnerportal; dort werden die Unterlagen hochgeladen, nicht über das Formular. Die Übermittlungsvereinbarung ist kein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO: Sie bleiben eigene verantwortliche Stelle und arbeiten nicht auf Weisung.
Frankfurt, Rhein-Main und Hessen
Zu Hause sind wir im Rhein-Main-Gebiet – dort sitzen die meisten Betriebe im Netz und dort sind die Wege kurz. Gepflegt und gebaut wird in ganz Hessen. Bei wiederkehrender Pflege zählt die Nähe besonders: Ein Betrieb, der Sie in seine bestehende Tour einplanen kann, ist verlässlicher und günstiger als einer, der jedes Mal vierzig Kilometer anfährt. Liegt Ihre Postleitzahl knapp außerhalb, fragen Sie trotzdem.
Ihr Partner für einen Garten, der über Jahre trägt.
Stein

